Fragen zur Pflege

Wann und wie ist Solvita erreichbar?

Wir bieten unseren Kunden eine Erreichbarkeit von 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr - auch am Wochenende und an Feiertagen.

Rufen Sie gerne an unter 07345 / 933 2355 !

Wie rechnet ein ambulanter Pflegedienst ab?

Wir als ambulanter Pflegedienst haben sogenannte Versorgungsverträge mit allen zugelassenen Pflege- und Krankenkassen. Auf Basis dieser Verträge wurden ebenso Vergütungsvereinbarungen getroffen, welche unsere Grundlage der Abrechnung darstellt. Aufgrund dieser Vergütungsvereinbarungen rechnen wir als ambulanter Pflegedienst vereinbarte Leistungen direkt mit der Pflege- und Krankenkasse ab.

Was kostet ein ambulanter Pflegedienst?

Das hängt ganz davon ab, welche Leistungen der Kunde benötigt. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen der medizinischen Behandlungspflege nach SGB V und den Leistungen der Pflegeversicherung SGB XI.
 
Die Behandlungspflege erfordert eine Verordnung des Hausarztes und einer Genehmigung durch die zuständige Krankenkasse. Diese erfordert keinen Pflegegrad. Die Leistungen der Pflegeversicherung umfassen die Grundpflege sowie den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI. Hierzu ist ein Pflegegrad notwendig, wenn die Kosten von der Pflegeversicherung übernommen werden sollen.
 
Im Rahmen eines Antrages auf einen Pflegegrad ist die Einstufung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK) entscheidend. Natürlich unterstützen wir Sie gerne bei diesen Begutachtungen. Je nach Pflegegrad werden unterschiedliche Budgets zur Verfügung gestellt. Wir verfügen über den Leistungskatalog des Landes Baden-Württemberg, der die Leistungen anhand von Leistungskomplexen mit Preisen ausweist. Der Kunde und seine Angehörigen besprechen mit unseren Mitarbeitern die individuell zusammengestellte Pflege und erhalten einen unverbindlichen Kostenvoranschlag. Dieser weist die genauen Kosten aus und zeigt dem Kunde auf ob das Budget des Pflegegrades ausreicht.
 
Die Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI können stundenweise in Form von hauswirtschaftlichen oder Betreuungsleistungen in Anspruch genommen werden. Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema.
Alle Leistungen können bei Bedarf auch durch den Kunden privat in Anspruch genommen werden.

Wie wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt?

Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) führt auf Antrag bei Ihnen zu Hause eine individuelle Pflegebegutachtung durch, danach erfolgt die Zuteilung eines Pflegegrades. Um einen Antrag für die Pflegebegutachtung zu stellen, reicht ein Anruf bei Ihrer Krankenkasse. Natürlich unterstützen wir Sie gerne bei diesem Prozess von Beginn an!

Was sollte ein Pflegevertrag beinhalten?

Ein Pflegevertrag sollte die vereinbarten Leistungen, die zur Erbringung dieser Leistungen notwendigen Pflegezeiten und die daraus entstehenden Kosten beinhalten.

Wer darf einen Pflegevertrag kündigen?

Beiden Parteien, der Pflegebedürftige und der ambulante Pflegedienst, können den Pflegevertrag jederzeit ohne Angaben von Gründen kündigen. Sollte es Unstimmigkeiten oder Probleme geben, kommen Sie bitte auf uns zu - zusammen finden wir eine Lösung.

Wie oft ist ein Hausbesuch täglich möglich?

Wir kommen gerne so oft Sie es wünschen, bestimmte Leistungen übernimmt die Pflege- und Krankenkasse 3-4 mal täglich. Wenn Sie Ihren bisherigen Leistungsumfang erweitern möchten, können Sie gerne telefonisch einen Beratungstermin vereinbaren oder Sie sprechen Ihre Pflegekraft vor Ort an.

Kann ich meine Gewohnheiten beibehalten, wie z.B. Einhaltung der Uhrzeiten etc., wenn ich versorgt werde?

Der Pflegedienst Solvita plant und führt die Pflegeleistungen nach den Wünschen und Bedürfnissen der Kunden aus, ohne das gravierende Veränderungen notwendig sind.

Was versteht man unter einem Pflegehilfsmittel und wer übernimmt die Kosten?

Alle Geräte und Sachmittel, die für die häusliche Pflege notwendig sind und dazu beitragen, dem Pflegebedürftigen eine selbständige Lebensführung zu ermöglichen, sind Pflegehilfsmittel. Dabei unterscheidet man zwischen technischen Hilfsmitteln - einem Pflegebett, und Verbrauchsprodukten - Einmalhandschuhen und Betteinlagen. Sollten Sie Fragen dazu haben oder ein Pflegehilfsmittel benötigen, sprechen Sie uns gerne an, wir haben eine Vielzahl von Kooperationspartnern.

Die Pflegekassen haben ein Pflegehilfsmittelverzeichnis. Dieses informiert darüber, welche Pflegehilfsmittel zur Verfügung gestellt beziehungsweise leihweise überlassen werden.